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Festzeit.ch Forum » Politik / Religion » Frage zu Initiativen ...

Autor Beitrag
digitalrebelDi 8.7.08, 13:27
Kann eine Initiative in der Schweiz eigentlich nur einreichen, wer selber in der Schweiz auch abstimmen darf ??

Es geht ja da um die Unterschriften die gesammelt werden ... solange die gültig sind, sollte es doch egal sein, wer einreicht, oder ist das anders geregelt??

Wer weiss Bescheid ??
gigXDi 8.7.08, 13:38
http://www.bk.admin.ch/themen/pore/vi/index.html?lang=de

stoht nüd bezüglich schwizer bürger(han emel nix gfonde)...
es isch nor wichtig das dfrist ihghalte wird und das stimmberechtigti underschribe...
digitalrebelDi 8.7.08, 13:46
Dr Begriff "von Bürgerinnen und Bürgern" schint mir dr usschlaggebendi Punkt z si in dem Text ... aso demfall nur vo "Schwizer Bürger" ... nimmi mol a ...

merci ...
proiureMi 9.7.08, 12:47
http://www.ch.ch/abstimmungen_und_wahlen/01277/01283/index.html?lang=de

Initiativrecht
Per Initiativrecht kann das Stimmvolk einen Volksentscheid über eine Änderung in der Verfassung verlangen. Gelingt es einem Initiativ-Komitee innerhalb von 18 Monaten, die geforderten 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten zu sammeln, kommt es zu einer Volksabstimmung. Volksinitiativen gehen nicht vom Parlament oder von der Regierung aus, sondern unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern. Volksinitiativen sind auch auf kantonaler und kommunaler Ebene möglich.

---> Initiativrecht stoht somit nur de Stimmberechtigte, d.h. allne Schwizer Bürger, zue
derElchMi 9.7.08, 16:34
Zitat: proiure
---> Initiativrecht stoht somit nur de Stimmberechtigte, d.h. allne Schwizer Bürger, zue
richtig.

Schweizer Bürger, 18 Jahre minestens UND HANDLUNGSFÄHIGKEIT -> Intiativrecht

ABER:

Petitionsrecht -> Jeder, sogar Minderjährige oder Gastarbeiter.

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