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jiamieloydMi 13.5.09, 15:00 | 1 mal bearbeitet, zuletzt So 17.5.09, 23:11 |
jiamieloydMi 13.5.09, 15:03 | 1 mal bearbeitet, zuletzt So 17.5.09, 23:11 |
pureoneMi 13.5.09, 15:57 | isch das die: http://www.festzeit.ch/forum.php?show=thread&id=15199&page=1 |
jiamieloydMi 13.5.09, 16:02 | 1 mal bearbeitet, zuletzt So 17.5.09, 23:11 |
ThebambamMi 13.5.09, 16:15 | LOL mir isch langwilig gsi ha mal guckt was du alles abkläre muesch bevor du öberem e softair verkaufe darfsch....![]() 2.2 Kauf Für den Kauf von Airsoft Waffen wird kein Waffenerwerbsschein benötigt. Es muss jedoch ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Der Kauf von Airsoft Waffen ist in den folgenden Fällen nicht erlaubt: A) Minderjährige und somit Personen unter 18 Jahren B) Bevormundete Personen C) Wenn eine erhebliche Gefahr der missbräuchlichen Verwendung besteht D) Personen mit Vorstrafen die noch eingetragen sind oder solche die gewalttätige und/oder gemeingefährliche Gesinnungen bekunden Ebenfalls wichtig ist, dass Personen bestimmter Nationalitäten keine Waffe kaufen, besitzen und/oder tragen dürfen. Dies heisst also, dass sie auch vor dem Inkrafttreten erworbene Waffen nicht behalten dürfen! Serbien Kroatien Bosnien-Herzegowina Kosovo Mazedonien Türkei Sri Lanka Algerien Albanien Weiter erfordert der Erwerb von Waffen für Personen ohne Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 10 Abs. 2 WG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 WV in jedem Fall einen Waffenerwerbsschein. ebe mir isch langwilig gsi ... Quelle http://airsoft-solothurn.ch/phpbb/viewtopic.php?f=2&t=84&sid=e9d5413292aef433a06e0a012a6a4 11d |
jiamieloydMi 13.5.09, 16:21 | 1 mal bearbeitet, zuletzt So 17.5.09, 23:10 |
jiamieloydMi 13.5.09, 18:26 | up |
jiamieloydDo 14.5.09, 10:53 | 1 mal bearbeitet, zuletzt So 17.5.09, 23:11 |