baz.ch Newsticker
18:42
Sport
City zittert sich zum Sieg: Xhaka glänzt bei Sunderland-Wende mit einem Assist
18:41
Kultur
Romy-Gala: «Werde mich morgen wieder entschuldigen müssen» ? Gottschalk verwundert erneut mit Auftritt
18:03
Sport
Zesiger verschuldet Eigentor: Diaz erlöst die Bayern gegen St. Pauli erst in der Nachspielzeit
17:30
Region
Gewalttat in Birsfelden: Zwei Unbekannte fordern Geld und stechen auf 22-Jährigen ein
17:06
Sport
Curling-EM in Lohja: Schweizer Curler unterliegen im Final trotz Aufholjagd den Schweden
16:48
Sport
GP Katar: Piastri feiert Sprint-Sieg vor Russell und Norris
16:48
Region
Protest bleibt friedlich: Hunderte demonstrieren am Palästina-Solidaritä tstag in Basel
16:44
Sport
Auswärtsspiel in England: YB-Fan wegen Gewalt in Birmingham zu zwei Monaten Haft verurteilt
16:31
Sport
Riesenslalom in Copper Mountain: Die Schweizerinnen haben zu kämpfen, eine Neuseeländerin führt
16:16
Sonstiges
Klosterbesetzung nach Flucht aus Altersheim: Streit um rebellische Nonnen ? nun soll Rom entscheiden
16:00
Sonstiges
Luxusstrategie: Aus einer Nobel-Limousine wird eine eigenständige Marke
15:32
Schweiz
Interview über Wokeness: «Die Feiglinge haben aufgehört, sich zu schämen»
15:26
Sonstiges
Vermisste Influencerin: Ex-Freund gesteht, Stefanie P. erwürgt und vergraben zu haben
14:47
Sonstiges
Zutritt erst ab 14 Jahren: Aarauer Café verbietet Kinder und Babys ? ist das überhaupt zulässig?
14:28
Sport
Langlauf-Weltcup in Kuusamo: Nadine Fähndrich sprintet zum Auftakt in Finnland auf Platz 5
passwort vergessen - registrieren

Festzeit.ch Forum » Computer » Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

Autor Beitrag
RheinPiratDo 21.12.06, 19:00
Noch steht die Zustimmung des Nationalrats aus, im Ständerat wurde den Schweizern das DRM-Knacken zum Eigengebrauch bereits erlaubt. Die Schweiz folgt damit nicht der Linie Deutschlands oder der USA, in denen das Umgehen von wirksamen technischen Beschränkungen zum Schutz digitaler Medien generell verboten ist.

Verboten soll das DRM-Umgehen in der Schweiz auch sein, Ausnahmen werden jedoch gemacht. Erhalten blieb nach kurzer Debatte der umstrittene Artikel 4 zum rechtlichen Schutz technischer Massnahmen:


"Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen."

Die Schweizer Initiative Kunstfreiheit.ch forderte deutlichere Beschneidungen der Schutzmöglichkeiten digitaler Güter. Dennoch könnten sie ein Stück weit mit der jetzigen Entwicklung zufrieden sein: immerhin soll auch das Herunterladen geschützter Werke aus dem Netz zum persönlichen Gebrauch erlaubt bleiben.

"Dank Filesharing-Netzwerken ist der Zugang zu Rohmaterial so einfach wie noch nie und der Kreis derer, die sie nutzen können, so groß wie noch nie. Dass wir aber zwischen einer offiziellen und einer inoffiziellen, zwischen einer legalen und illegalen Kulturproduktion unterscheiden, müsste uns eigentlich sehr bedenklich vorkommen",

kritisierte Felix Stalder von der Schweizer Künstlerinitiative. Die Kritik hat Bestand - der persönliche Gebrauch schließt den zur künstlerischen Verwertung und anschließender Veröffentlichung nicht mit ein.

Die Kollektivvergütung von Künstlern und Urhebern beispielsweise über pauschale Geräte- und Leermedienabgaben blieb ebenfalls bestehen. Zwar seien Ungleichheiten bei der Abgabenlast und der Ausschüttung bei pauschalen Gebühren nicht zu vermeiden, das System sei jedoch durch seine Einfachheit bewährt. Einzelne Erfassung und Vergütung von Werken in Abhängigkeit von ihrer tatsächlichen Nutzung wurde abgelehnt. Eine erstaunliche Begründung des Christdemokraten Eugen David zitiert heise:

"...stellen Sie sich mal vor, welchen Überwachungsapparat das gibt! Das ist Big Brother, das wollen wir nicht."

Quelle: Gulli
AtamanDo 21.12.06, 21:08
Wuhahaha,
FöönsiDo 21.12.06, 23:50
heisst das me legal dörf film abelade?? aso jo wens füre selbst gernruch isch?
RheinPiratFr 22.12.06, 00:57
jo, ABER du machsch di strofbar wend UPLOADISCH !
MythINCFr 22.12.06, 08:08
De Staat seit, es isch nit d Pflicht vom Konsument z prüefe ob de Download legal oder illegal isch. Aber ebbe, upload wirtd trotzdem verfolgt
2 mal bearbeitet, zuletzt Fr 22.12.06, 13:53

Als angemeldeter festzeit.ch Member kannst du Themen erstellen und auf Beiträge antworten.
 
Infos/Hilfe » ©