baz.ch Newsticker
18:42
Sport
City zittert sich zum Sieg: Xhaka glänzt bei Sunderland-Wende mit einem Assist
18:41
Kultur
Romy-Gala: «Werde mich morgen wieder entschuldigen müssen» ? Gottschalk verwundert erneut mit Auftritt
18:03
Sport
Zesiger verschuldet Eigentor: Diaz erlöst die Bayern gegen St. Pauli erst in der Nachspielzeit
17:30
Region
Gewalttat in Birsfelden: Zwei Unbekannte fordern Geld und stechen auf 22-Jährigen ein
17:06
Sport
Curling-EM in Lohja: Schweizer Curler unterliegen im Final trotz Aufholjagd den Schweden
16:48
Sport
GP Katar: Piastri feiert Sprint-Sieg vor Russell und Norris
16:48
Region
Protest bleibt friedlich: Hunderte demonstrieren am Palästina-Solidaritä tstag in Basel
16:44
Sport
Auswärtsspiel in England: YB-Fan wegen Gewalt in Birmingham zu zwei Monaten Haft verurteilt
16:31
Sport
Riesenslalom in Copper Mountain: Die Schweizerinnen haben zu kämpfen, eine Neuseeländerin führt
16:16
Sonstiges
Klosterbesetzung nach Flucht aus Altersheim: Streit um rebellische Nonnen ? nun soll Rom entscheiden
16:00
Sonstiges
Luxusstrategie: Aus einer Nobel-Limousine wird eine eigenständige Marke
15:32
Schweiz
Interview über Wokeness: «Die Feiglinge haben aufgehört, sich zu schämen»
15:26
Sonstiges
Vermisste Influencerin: Ex-Freund gesteht, Stefanie P. erwürgt und vergraben zu haben
14:47
Sonstiges
Zutritt erst ab 14 Jahren: Aarauer Café verbietet Kinder und Babys ? ist das überhaupt zulässig?
14:28
Sport
Langlauf-Weltcup in Kuusamo: Nadine Fähndrich sprintet zum Auftakt in Finnland auf Platz 5
passwort vergessen - registrieren

Festzeit.ch Forum » Computer » Handel trotz Microsofts Protest legal

Autor Beitrag
RheinPiratSo 25.2.07, 00:06
Gestern wurde mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung ein Urteil des OLG Hamburg vom letzten Juni rechtskräftig. Die Berufung eines Microsoft-Vertragshändlers gegen ein Urteil des LG Hamburg wurde zurückgewiesen. Mit "gebrauchter" Microsoft-Software kann ohne Einschränkung Handel betrieben werden.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass Microsoft-Volumenlizenzen aufgesplittet und auch in Teilen weiterverkauft werden können. Gegenteilige Bestimmungen in den Microsoft-Lizenzbedingungen seien unwirksam.

"Anderslautende Erklärungen der Fa. Microsoft sind juristisch unhaltbar und bewusst irreführend", kommentierte Peter Schneider, Geschäftsführer der usedSoft GmbH, die mit "gebrauchten" Softwarelizenzen handelt und Einsparpotentiale zwischen 20 und 50 Prozent angibt.


Das OLG Hamburg hat zwar seine Entscheidung ausschließlich auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts gefällt und sich einer urheberrechtlichen Beurteilung enthalten. Da es der Begründung des Landgerichts jedoch in keiner Weise widersprach, ist das Landgerichtsurteil nun in vollem Umfang rechtskräftig.

usedSoft zitiert auszugsweise aus dem Urteil:

"Der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie z.B. Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung von Microsoft wirksam möglich."
zimmbiMi 7.3.07, 21:38
http://www.festzeit.ch/viewpic.php?id=4168978

Als angemeldeter festzeit.ch Member kannst du Themen erstellen und auf Beiträge antworten.
 
Infos/Hilfe » ©