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Festzeit.ch Forum » Computer » Handel trotz Microsofts Protest legal

Autor Beitrag
RheinPiratSo 25.2.07, 00:06
Gestern wurde mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung ein Urteil des OLG Hamburg vom letzten Juni rechtskräftig. Die Berufung eines Microsoft-Vertragshändlers gegen ein Urteil des LG Hamburg wurde zurückgewiesen. Mit "gebrauchter" Microsoft-Software kann ohne Einschränkung Handel betrieben werden.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass Microsoft-Volumenlizenzen aufgesplittet und auch in Teilen weiterverkauft werden können. Gegenteilige Bestimmungen in den Microsoft-Lizenzbedingungen seien unwirksam.

"Anderslautende Erklärungen der Fa. Microsoft sind juristisch unhaltbar und bewusst irreführend", kommentierte Peter Schneider, Geschäftsführer der usedSoft GmbH, die mit "gebrauchten" Softwarelizenzen handelt und Einsparpotentiale zwischen 20 und 50 Prozent angibt.


Das OLG Hamburg hat zwar seine Entscheidung ausschließlich auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts gefällt und sich einer urheberrechtlichen Beurteilung enthalten. Da es der Begründung des Landgerichts jedoch in keiner Weise widersprach, ist das Landgerichtsurteil nun in vollem Umfang rechtskräftig.

usedSoft zitiert auszugsweise aus dem Urteil:

"Der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie z.B. Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung von Microsoft wirksam möglich."
zimmbiMi 7.3.07, 21:38
http://www.festzeit.ch/viewpic.php?id=4168978

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