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Autor Beitrag 16 - 19
alterEgooDi 3.7.07, 10:59
ha au mol sone scheiss am hals gha, den bini bitz go google und in irgend e sone forum cho. döt hets sone brief gha womr dene gustis per mail söll schicke und ab den hani nüt me ghört..
wondiMi 4.7.07, 13:14


Vorgetäuschte Anwaltsrechnung in allen Mailboxen
Meldung vom 03.07.2007
Gestern wurde ein Spam-Mail mit dem Betreff «Rechtsanwalt Hans E. Rüegsegger» extrem grossflächig verbreitet. Es enthält Zahlungsforderungen und zugleich Schadsoftware im Anhang.
Nebst zahlreichen Lesern empfingen auch mehrere Mitglieder der PCtipp-Redaktion das Mail mit dem Betreff «Rechtsanwalt Hans E. Rüegsegger» auf ihren privaten Mailadressen. Das Schreiben gibt vor, im Auftrag der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR zu handeln und fordert zur Zahlung einer dreistelligen Summe in Euro auf. Absender ist angeblich der erwähnte Anwalt Rüegsegger.

Diesen Berner Rechtsanwalt und die angegebene Homepage gibt es tatsächlich; er hat aber höchstwahrscheinlich mit der Sache nichts zu tun. Vermutlich ist er einer gezielten Rufschädigungsaktion (Joe-Job [1]) zum Opfer gefallen.

Auch die Gebrüder Schmidtlein gibt es; es handelt sich um bekannte und bereits verurteilte Abzocker. Es kann im Moment nur spekuliert werden, warum auch sie erwähnt werden. Möglicherweise wurde der Name ins Spiel gebracht, um den Zorn der Anwender auf sich zu ziehen. Das mitgelieferte Attachment namens «Rechnung.zip» schleust beim Öffnen nämlich Malware auf den PC.

Was Sie tun können: Solche Mails gehören in den Papierkorb. Auf keinen Fall darf der Anhang geöffnet werden. Den erwähnten Rechtsanwalt anzurufen hat keinen Zweck, seine Telefonleitung ist völlig überlastet. Zur Bekämpfung von Internetkriminalität ist in der Schweiz die Meldestelle Kobik [2] zuständig. Über das Formular lässt sich ein Vergehen melden. Bei dieser weit verbreiteten Spamaktion ist das allerdings nicht mehr nötig. (lee)

Quelle http://www.pctip.ch/webnews/wn/36625.asp
wondiMi 4.7.07, 13:17
i tät ke wiederruef mache, sondern warte bis betriebig chund und denn rächtsvorschlag ireiche, denn münd die ihri online forderig bewiese...

als sicherheit, wennd forderig s erste mal normal im briefkaste isch viellicht schnall di ganz page offline ufm rächner speichere vo dene als bewies fallses wirkli zumne weiterführung des Betreibungsverfahrens nochm Rächtsvorschlag söt cho
HateMeNowMi 4.7.07, 13:38
es chunt doch nie e betriebig....

du muesch widerruefe, machsch jo zwei drei gsetzesartikel dri und fertig...
zume grichtsverfahre ischs no nie ko soviel ich weiss vo Internetrecherche...

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