passwort vergessen - registrieren

Festzeit.ch Forum » Computer » Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

Autor Beitrag
RheinPiratDo 21.12.06, 19:00
Noch steht die Zustimmung des Nationalrats aus, im Ständerat wurde den Schweizern das DRM-Knacken zum Eigengebrauch bereits erlaubt. Die Schweiz folgt damit nicht der Linie Deutschlands oder der USA, in denen das Umgehen von wirksamen technischen Beschränkungen zum Schutz digitaler Medien generell verboten ist.

Verboten soll das DRM-Umgehen in der Schweiz auch sein, Ausnahmen werden jedoch gemacht. Erhalten blieb nach kurzer Debatte der umstrittene Artikel 4 zum rechtlichen Schutz technischer Massnahmen:


"Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen."

Die Schweizer Initiative Kunstfreiheit.ch forderte deutlichere Beschneidungen der Schutzmöglichkeiten digitaler Güter. Dennoch könnten sie ein Stück weit mit der jetzigen Entwicklung zufrieden sein: immerhin soll auch das Herunterladen geschützter Werke aus dem Netz zum persönlichen Gebrauch erlaubt bleiben.

"Dank Filesharing-Netzwerken ist der Zugang zu Rohmaterial so einfach wie noch nie und der Kreis derer, die sie nutzen können, so groß wie noch nie. Dass wir aber zwischen einer offiziellen und einer inoffiziellen, zwischen einer legalen und illegalen Kulturproduktion unterscheiden, müsste uns eigentlich sehr bedenklich vorkommen",

kritisierte Felix Stalder von der Schweizer Künstlerinitiative. Die Kritik hat Bestand - der persönliche Gebrauch schließt den zur künstlerischen Verwertung und anschließender Veröffentlichung nicht mit ein.

Die Kollektivvergütung von Künstlern und Urhebern beispielsweise über pauschale Geräte- und Leermedienabgaben blieb ebenfalls bestehen. Zwar seien Ungleichheiten bei der Abgabenlast und der Ausschüttung bei pauschalen Gebühren nicht zu vermeiden, das System sei jedoch durch seine Einfachheit bewährt. Einzelne Erfassung und Vergütung von Werken in Abhängigkeit von ihrer tatsächlichen Nutzung wurde abgelehnt. Eine erstaunliche Begründung des Christdemokraten Eugen David zitiert heise:

"...stellen Sie sich mal vor, welchen Überwachungsapparat das gibt! Das ist Big Brother, das wollen wir nicht."

Quelle: Gulli
AtamanDo 21.12.06, 21:08
Wuhahaha,
FöönsiDo 21.12.06, 23:50
heisst das me legal dörf film abelade?? aso jo wens füre selbst gernruch isch?
RheinPiratFr 22.12.06, 00:57
jo, ABER du machsch di strofbar wend UPLOADISCH !
MythINCFr 22.12.06, 08:08
De Staat seit, es isch nit d Pflicht vom Konsument z prüefe ob de Download legal oder illegal isch. Aber ebbe, upload wirtd trotzdem verfolgt
2 mal bearbeitet, zuletzt Fr 22.12.06, 13:53

Als angemeldeter festzeit.ch Member kannst du Themen erstellen und auf Beiträge antworten.
 
Infos/Hilfe » ©