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Festzeit.ch Forum » Politik / Religion » Initiative gegen waffengewalt

Autor Beitrag 226 - 240
hamster111Mi 19.1.11, 16:19
http://www.festzeit.ch/viewpic.php?id=16952816&ctx=139198&gid=0&n=4

Jawoll für so Sache isch es ebe denn glich wichtig das mir alli es Gwehr dehei hän...
ChaosEngineMi 19.1.11, 16:40
Zitat: hamster111
http://www.festzeit.ch/viewpic.php?id=16952816&ctx=139198&gid=0&n=4

Jawoll für so Sache isch es ebe denn glich wichtig das mir alli es Gwehr dehei hän...
schlächts Argumänt , vorallem sälbst wenns durechunnd , vl ischer jo sportschütz , bzw Jungschütz denn chaner au wiiterhin so fötteli mache mittmne gwehr (ohni verschluss und magazin) .
MandredTorgridsonMi 19.1.11, 17:01
s magazin hesch du alsjungschütz genau so deheim
ChaosEngineMi 19.1.11, 17:31
Zitat: MandredTorgridson
s magazin hesch du alsjungschütz genau so deheim
ahjä würklich ?
moseyMi 19.1.11, 17:37
jop, mir händ nur müese dr verschluss abgäh..
ChaosEngineMi 19.1.11, 17:37
Zitat: mosey
jop, mir händ nur müese dr verschluss abgäh..
das in chlammere isch ufs bild bezoge gsi....
moseyMi 19.1.11, 17:38
s'bild isch glöscht, sry
ChaosEngineMi 19.1.11, 17:40
Zitat: mosey
s'bild isch glöscht, sry
joa , er het ebe weder-noch dra-drinn gha^^

moseyMi 19.1.11, 17:41
DonSmashMi 19.1.11, 18:00
Bitte entschuldiget de läng Post, aber en Bekannte vo mir het folgendi Frage ans Initiativkomitee gstellt und jetzt Antwort becho.

1. Wie stellen Sie sich den "Bedürfnissnachweis" genau vor? Jemand
sammelt ja auch einfach Briefmarken oder Modellautos weil er es einfach
schön und toll findet. Im Grunde könnte da also ja jeder kommen und das
"Bedürfnis" vorbringen, dass er jetzt mit Waffensammeln anfangen möchte.
Was ist mit den bereits bestehenden Sammlern? Wird es da einen
offiziellen Status geben, dass ich als Sammler gelte? Welche Bedingungen
werden erfüllt sein müssen das ich weiterhin als Sammler gelte. Wie
können Neueinsteiger mit dem Waffensammeln anfangen?

2. Fähigkeitsausweis, selbe Frage. Es kann ja nicht sein, dass jeder
den Schützenmeisterkurs macht. Wie soll man also seine Fähigkeiten
nachweisen können? Reicht da das besuchen der RS oder des
Jungschützenkurses? Muss ich für jede einzgelne Waffe, welche ja alle
verschieden zu manipulieren sind, einen separaten Fähigkeitsausweis
erlangen?

3. Was passiert mit all den Waffen, wofür all diese legalen
Waffenbesitzer viel Geld gezahlt haben und welche jetzt nicht mehr legal
sein werden weil man ja kein legitimes Bedürfnis mehr nachweisen kann?
Werde ich da entschädigt oder enteignet?

4. Diese Zeugehäuser, wo dann viele meiner nicht lizenzierten Freunde
ihr Gewehr werden holen müssen. Wo sind die genau verteilt? Im letzten
WK haben wir mit einer Kompanie locker einen kleinen Luftschutzbunker
mit Gewehren gefüllt. Also wenn 150 Gewehre bereits solchen Platz
brauchen, da stellt sich mir die Frage, wo dann 180'000 Gewehre Platz
haben mit der nötigen Einbruchsicherheit. Bestehen diese Räume schon,
oder müssen die noch gebaut werden? Wer würde allfällige nötige
Neubauten finanzieren?

5. Wenn ich jetzt so in 30 Jahren mit dem Schützensport aufhöre weil
meine Augen schlechter werden, muss ich dann meine Waffe abgeben weil
ich dann nicht mehr Schiessen kann und somit kein Bedürfnis mehr
nachweisen kann?

6. Dieses zentrale Waffenregister. Wer wird das verwalten und bezahlen?
Die Kantone oder der Bund (Armee)? Wer kontrolliert und bezahlt die
Kontrollen, welche sich die Waffenbesitzer dann werden unterziehen
müssen punkte Waffenaufbewahrung, etc.?


Sehr geehrter Herr T

Vielen Dank für Ihre vielen - gut überleiten - Fragen. Ich versuche Ihnen im Namen des Initiative-Komitees eine Antwort zu geben.

Zuerst möchte ich sagen, dass es bei der Initiative darum geht, die unnötigen Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, weil damit Leben gerettet werden können.

Nun zur Umsetzung der Initiative und ihren Fragen diesbezüglich:

1. Der Bedürfnisnachweis wie er im Initiativentext steht muss bei angenommener Initiative vom Parlament gesetzlich umgesetzt werden. Dies gilt auch für den Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis. "Wie sind diese zu definieren?", dies wird die Aufgabe des Parlaments sein. Die Initiative sieht vor, dass eben Menschen, solange sie eine Waffe bedürfen und die Fähigkeit haben, mit Verantwortung damit umzugehen, eine Waffe zu Hause haben dürfen.

* Als Bedarf wird der aktive Schiesssport angesehen. Wenn Sie also nicht mehr aktiv sind, dann müssen Sie höchst wahrscheinlich Ihre Waffen abgeben. Auch wenn Ihre Sehkraft nachlässt, gilt dies.

* Wann ist jemand ein Sammler? Eine gute Frage! Der gesunde Menschenverstand schlägt einem vor, dass ein Sammler verschiedene Arten von Waffen und auch eine gewisse Anzahl von Waffen besitzen muss, um als Sammler zu gelten. Wie dies dann genau definiert wird, kann ich Ihnen nicht im Detail sagen.

* Beim Fähigkeitsnachweis ist die Erklärung ebenfalls, dass es schlussendlich Aufgabe des Parlaments sein wird, dies zu definieren. Es kann eine psychologische und/oder technische Abklärung/Prüfung sein. Eine abschliessende Antwort kann ich Ihnen nicht geben.

* Wenn die Waffenbesitzer ihre Waffen abgeben müssen, dann werden Sie für ihre Waffen - laut Initianten - nicht entschädigt. Es ist jedoch das Parlament, welches dies festzulegen hat. Es ist gut möglich, dass das Parlament eine Entschädigung auszahlt. Es besteht natürlich die Möglichkeit, die Waffen auf dem Second-Hand-Markt zu verkaufen.

* Die Infrastruktur - so meint auch Ueli Maurer im NZZ (online) von heute - wäre ohne grossen Kostenaufwand auszubauen. Hier bestünde kein grosses Problem.

* Für die obligatorischen Übungen wie auch die WKs sieht die Initiative vor, dass Soldaten dafür Leihwaffen beziehen. Das heisst, die Soldaten lassen ihre Gewehre im Zeughaus.

* Auf kantonaler Ebene gibt es bereits Waffenregister. Ein nationales hingegen fehlt. Mit Annahme der Initiative würde man diese einfach zusammenschliessen und wo es noch keine gibt, würde man welche schaffen. Die Übernahme der Kosten und Kontrolle wäre Sache des Bundes und der Kantone.
*

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse




Subject: Re: Einige Fragen zur Waffenschutz-Initiative
Guten Abend Herr S
Vielen Dank für Ihre Antworten. Mir ist Ihr Grundgedanke wie gesagt bekannt und wäre auch unterstützenswert, aber "Sie" haben da einfach nicht ausgerechnet, oder ein Teil vom Inititivkommite nimmt das ganz bewusst in Kauf oder sogar gewollt, dass viele Schiessvereine nicht mehr ihrem Hobby nachgehen können. Aus Ihren Fragen ergeben sich mir noch ein-zwei weitere Fragen wenn Sie gestatten:

1. Lizenzierte Schützen werden weiterhin Schiessen können. Ich kann mich bis zu einem gewissen Grad sogar damit anfreunden, dass die Armeewaffen nicht mehr nach Hause abgegeben werden. Der Mehraufwand für die Schützen ist meiner Meinung nach die von Ihnen angeblich verhinderten Suizide gerechtfertigt, wenn ich auch nicht daran glaube, dass sich damit auch nur ein Suizid verhindern lässt. Wer gehen will, der geht. Aber zurück zu meiner Frage: Was ist mit all den IPSC Schützen, Trap, Dynamisches Schiessen, Western-Vereine, Biathlon, Long Range, etc. etc. Es gibt noch unzählige mehr! Diese Schiesssportarten sind allesamt NICHT vom SSV Lizenziert. Darunter fallen nota bene auch Schiesssportarten welche olympische Disziplinen sind. Diese werden laut Ihrem Initiativtext alle nicht mehr möglich sein.

2. Ein Verbot von Vorderschaft-Repetierflinten und Seriefeuerwaffen. Diese beiden Sätze zeigen einfach ganz deutlich, dass es bei dieser Initiative nur um die Entwaffnung des "Volkes" geht und in keinster Weise etwas zur Sicherheit beiträgt. Derjenige der den Text über die Vorderschaftrepetierflinten geschrieben hat sollte sich wirklich schämen und zwar nicht weil ich nicht seiner Meinung bin, sondern weil er schlichtweg einfach nur Falschaussagen von sich gibt und es keinen Einzigen plausiblen Grund gibt warum das verboten werden sollte.
Die "Pump Action" ist ein 0815 Schrotgewehr welches sich rein von der Mechanik von einer Doppellaufflinte oder einer Bockbüchsflinte unterscheidet. Die "Pump" ist in der Schweiz als Jagdwaffe zugelassen und die gekürzten Pump Actions welche nicht jagdtauglich sind sind sogar verboten. Stand heute. Sätze von wegen Männlichkeit beweisen sind wirklich nur peinlich.

Seriefeuerwaffen das Selbe. Diese sind heute bereits verboten, bzw. nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erlaubt und die Polizei kontrolliert das mittels UNANGEKÜNDIGTEN Besuchen. Es gibt nicht einen einzigen Fall von Missbrauch in der Schweiz. Durch diese Initiative werden tausende von Sammlern ENTEIGNET für NICHTS. Als Sammler ist man daran interessiert echte Zeitzeugen zu erstehen. Viele dieser antiken Waffen, wie z.B. eine Schmeisser MP 40 aus dem WWII, wurde nur in vollautomatischer Version hergestellt. Dieses unnütze Verbot enteignet nicht nur gesetztestreue Bürger, sondern zerstört auch noch die Geschichte.
Daher meine Frage: Warum genau sollen diese Waffen verboten werden? Im Initativtext steht keine ausreichende Begründung, ausser vielleicht das jeder zweite Actionheld mit so einem Ding durch die Filme rennt.

Mit freundlichen Grüssen

Guten Tag Herr T

Ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. Ihre Frage, warum gewisse Waffen grundsätzlich verboten werden und ihre daraus abgeleitete Sorge, dass damit die Geschichte zerstört wird, ist legitim. Eine perfekte Lösung, die allen Interessen - Idee, die Geschichte nicht zu zerstören; Idee, dass wir nur Waffen zu Hause haben sollten, die Sinn und Zweck einer Gebrauchswaffe erfüllen (gewisse Typen der Pump Action gehören hier wahrscheinlich nicht dazu) und so weiter - Rechnung trägt, scheint es nicht zu geben. Die Initianten haben versucht zu definieren, welche Waffen aus ihrer Sicht verboten werden sollten. Jeder Versuch einer Definition spaltet halt eben auch immer die Gemüter. Und im vorliegenden Fall sind Sie anderer Meinung, das ist zu akzeptieren. Schlussendlich ist die Initiative ein Vorschlag, den Sie annehmen oder ablehnen können; und Sie werden ihn wahrscheinlich ablehnen, und das ist ok.

Freundliche Grüsse,

Oliver S
Sozialdemokratische Partei
der Schweiz
Oliver S
Abteilung Kampagnen&Kommunikation
Spitalgasse 34, 3001 Bern
T 031 329 69 69
F 031 329 69 70
EimerDo 20.1.11, 10:29
Interessant zum lese... d Argument werde irgendwie eifach ignoriert XD
StinsonDo 20.1.11, 12:42
Wer interesse hat

http://www.facebook.com/event.php?eid=176454685726384
heimdallDo 20.1.11, 19:53
en PC mit INTERNET aschluss chönne viel bediene. aber en waffe ned. deswege meint ich dass die wo ned regelmässig schiesse, sammle oder in keim verein si gar ke pulverschlitte sötte bercho. vieli ziele ihri "argumänt" momentan uf die "viele" suizid und gwaltverbräche, jedoch isch das ganze au mit eifachere mittel z bewärchstellige. statistike säge do sehr viel.....

ich wird mit nei stimme, und zwar usem gedanke dass gewalttate ned durch mehr verbot und ischränkige abnähme.

bsp; waffe sind nume no dr armee und dr polizei gsattet (ähnliche zustände deutschland/england) = illegale waffehandel floriert = jede polizist wird bevor er verschosse wird, zerscht zögere und dr 5 siitig befehl zum gebruch vonere schusswaffe überdänke. = mehr stürusgabe wäge mangelndem personal be dr polizei (gefahrenzulage) = mer erreicht nüüt ussert mer isch em räscht vo dr sterile wält nöcher.
DonSmashDo 20.1.11, 20:32
Zitat:


Ich jedenfalls lasse mich nicht unter Zwang und ohne Entschädigung entwaffnen.

Man rechne: ca. 2'700'000 Waffen in Schweizer Haushalten Stand 2010

minus 680'000 in den Haushalten verbleibend (also mit Bewilligung)

= 2'020'000 zu entsorgende und einzuziehende Waffen…..


Ich rechne…

Reeller Durchschnittswert pro Waffe CHF 750 x 2'020’000 = 1.5 Mia

(1'515'000’000 läppische Fränkli)

1 mal bearbeitet, zuletzt Do 20.1.11, 20:33
AwesomenessDo 20.1.11, 22:39
ihr hend eifach alli kei ahnig

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